Förderung

Zuschüsse und Preise

In neun von 16 Bundesländern können Familien noch Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen für spezielle Bildungsangebote. Eine genaue Auflistung der Kriterien und Anforderungen finden Sie hier aufgelistet für Ihr Bundesland (Zuschüsse: Stand September 2016).

Ermäßigte Preise

Die Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützige Einrichtungen und wenden sich besonders an Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen. Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Mit dem hier bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen(Berechnungsgrundlage sind die Regelsätze, die ab 1. Januar 2017 gültig sind).